Die USA sind ein Land zahlreicher Träume. Viele Menschen kommen regelmäßig um Urlaub zu machen, andere zieht es länger in das Land. Je nach Reisezweck werden unterschiedliche Anforderungen an die Einreise in die USA gestellt.
Als deutscher Bürger, der nicht mehr als 90 Tage in den USA verbringen möchte, kann man oft ohne Beantragung eines Visums einreisen. Grundlage hierfür ist das sogenannte Visa Waiver Programm. Wer auf Basis dieses Programms einreisen kann, muss ergänzend den sogenannten ESTA-Antrag stellen. In vielen anderen Fällen, beispielsweise wenn man einer Arbeit nachgehen möchte, muss man ein Visum beantragen.
Was genau die Voraussetzungen für die visumsfreie Einreise sind und wann man ein Visum benötigt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. In der Grafik am Ende des Artikels findet man die wichtigsten Unterschiede nochmals kompakt zusammengefasst.
Visumsfreie Einreise in die USA mit dem Visa Waiver Programm
Wer deutscher Staatsangehöriger ist und als Tourist oder Geschäftsreisender für maximal 90 Tage in die USA reisen oder die USA als Transitland nutzen möchte, kann dies oft ohne Visum tun. Die visumsfreie Einreise im Rahmen des sogenannten Visa Waiver Programms (Waiver = Verzicht, Außerkraftsetzung) ist jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Man ist im Besitz eines für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepasses (siehe unten).
- Man hat ein Weiter-oder Rückflugticket, welches für einen Zeitraum von max. 90 Tagen gültig ist. Die 90 Tage laufen ab der ersten Einreise in die USA. Das Ticket darf allerdings nicht in Kanada, Mexiko oder auf den Karibik-Inseln enden. Ausnahme: man hat dort seinen Wohnsitz.
- Die Einreise erfolgt mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft.
- Man ist Besitz der elektronischen Einreiseerlaubnis ESTA (siehe unten).
Neben der Einreise per Flugzeug oder Schiff ist auch eine Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko mit dem Visa Waiver Programm möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Aufenthaltsdauer mit Visa Waiver und ESTA
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Maximal sind das 90 Tage. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise die Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich!
Falls man mit einem Visum eingereist ist, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem man spätestens die USA wieder verlassen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx) Dabei sollte man beachten, dass beim amerikanischen Datumsformat der Monat zuerst genannt wird und dann der Tag: Beispielsweise steht 3-10 nicht für den 3. Oktober sondern für den 10. März!
Einreise in die USA: Eigenschaften des Reisepasses
Für die visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programms wird ein elektronischer Reisepass benötigt. Wer einen bordeauxroten Reisepass sein eigen nennt, welcher nach dem November 2005 ausgestellt wurde, sollte einen sogenannten ePass mit integriertem Chip haben. Da Reisepässe maximal zehn Jahre gültig sind sollte mittlerweile jeder deutsche Reisepass ein ePass sein.
Erkennbar ist dies an dem auf der Frontseite aufgedruckten Symbol unter dem Wort REISEPASS.
Aber Achtung: Wer nur einen vorläufigen Reisepass in grün besitzt, muss ein Visum beantragen und kann nicht die Möglichkeit der visumsfreien Einreise nutzen. Mit einem Personalausweis ist die Einreise in die USA nicht möglich.
Kinder benötigen ebenfalls einen elektronischen Reisepass. Ein Kinderausweis oder der Eintrag im Reisepass der Eltern sind nicht mehr ausreichend.
Wichtig: Der Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein, d. h. mindestens bis zum Tag der Ausreise aus den USA.
ESTA – Electronic System for Travel Authorization
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des Visa Waiver Programms in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen. Diese Einreiseerlaubnis nennt sich ESTA, was für „Electronic System for Travel Authorization“ steht.
Eine einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen den ESTA-Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
ESTA dient dem Department for Home Security DHS dazu, im Voraus festzustellen, ob ein Reisender im Rahmen des Visa Waiver Program zu Reisen in die USA berechtigt ist und ob der Reisende ein Sicherheitsrisiko darstellt.
In aller Regel erhält man als Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen.
Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren ein neuer ESTA-Antrag gestellt werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des Namens
- Wechsel des Geschlechts
- Wenn sich eine oder mehrere Antworten auf eine der im ESTA-Antragsformular mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat
Wo kann man ESTA beantragen und was sollte man beachten?
Die offizielle ESTA-Seite gibt es in vielen unterschiedlichen Sprachversionen, so auch auf Deutsch. Im aktuellen Layout befindet sich die Auswahl der Sprache rechts oben. Ergänzend dazu finden sich auf jeder Seite des Antragsformulars bei den meisten Formularfeldern sogenannte Tooltips. Beim Überfahren der Tooltips mit der Maus erhält man detaillierte Informationen, welche Angaben in dem jeweiligen Feld gefordert werden.
Seit dem September 2010 kostet die ESTA-Beantragung 14 US-Dollar. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet.
ESTA-Services
Eine Beantragung von ESTA über Dritte ist theoretisch möglich. Wer es nicht selbst erledigen möchte, sollte es unserer Meinung nach nur von einem Reisebüro erledigen lassen. Hat man seine Reise selbst gebucht, am besten nur über die offizielle ESTA-Seite beantragen: https://esta.cbp.dhs.gov
Gibt man den Begriff ESTA in Suchmaschinen ein landet man schnell auf Seiten kommerzieller Anbieter, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken. Dort findet man neben Informationen über ESTA Services welche die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Viele dieser Webseiten versprechen den Antrag leichter zu gestalten und verlangen für diesen „Service“ beispielsweise 59,95 Euro. In der Regel bieten diese Seiten jedoch keinen Mehrwert.
Wir haben mehrere getestet und man bekommt an keiner Stelle mehr Hilfe als auf der offiziellen ESTA-Seite.
Zudem gibt man hochsensible Daten an unbekannte Dritte weiter. Beim ESTA-Antrag werden nicht nur meine Reisepassnummer, Adresse oder Kreditkartendaten abgefragt. Beispielsweise muss man auch Angaben zu seinen Eltern und zum Arbeitgeber machen. Und diese Daten gehören definitiv nicht in die Hände unbekannter Dritter, die oft auch noch im Ausland sitzen.
Kurz zusammengefasst, ESTA am besten nur über die offizielle Seite der U.S. Customs & Border Protection beantragen, nämlich hier: https://esta.cbp.dhs.gov
Oder eben alternativ im Reisebüro des Vertrauens.
Hinweis zur Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses: Laut dem Auswärtigen Amt geben ESTA-Nutzer immer wieder anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ an. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen, da der Buchstabe „O“ nicht für die Seriennummer der deutschen Reisepässe verwendet wird.
ESTA-Antrag abgelehnt – was nun?
Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. In diesem Fall muss man sich zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Warum der ESTA-Antrag abgelehnt wurde, wird im elektronischen Bescheid nicht erläutert. Erst im Rahmen des Visumsantrages werden einem eventuell auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Eine Garantie hierfür gibt es allerdings auch nicht.
Auf keinen Fall sollte man einfach einen neuen ESTA-Antrag stellen, ohne dass sich die dort zu machenden Angaben tatsächlich geändert haben. Und erst recht nicht sollte man versuchen mit Hilfe falscher Angaben einen neuen Antrag zustellen. Dies führt zu einer dauerhaften Einreiseverweigerung!
Weitere Informationen zu ESTA
- Webseite der US-Botschaft in Berlin unter: https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/
- Häufig gestellte Fragen zu ESTA auf der Seite der US-Botschaft in Berlin: https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/haufig-gestellte-fragen/
- US State Department Visa-Waiver-Program: https://travel.state.gov/content/visas/en/visit/visa-waiver-program.html
Alternative Visum
Wenn man aus einem anderen Grund als den zu Beginn genannten in die USA reisen möchte oder eine der beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein Visum erforderlich. Das ist beispielsweise der Fall wenn,
- man vor hat in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen.Das gilt auch für Au Pair Tätigkeiten oder bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten,
- man den Besuch einer Ausbildungsstätte plant (auch einer Sprachschule),
- man an einem Austauschprogramm teilnimmt,
- eine Forschungsarbeit durchführt,
- man in den USA heiraten und dort anschließend wohnen möchte,
- man nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreist. Zum Beispiel mit einem Segelboot oder als Pilot. Das gilt auch für die Überseeterritorien der USA.
- keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten hat (siehe oben).
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen
Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. Es gibt Staaten wie Lousiana, wo dies eine Pflicht ist.
Abschließend nochmal der Hinweis, dass sowohl bei Vorlage einer ESTA Einreiseerlaubnis als auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums, die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Was ist was? Infografik mit den wichtigsten Unterschieden zwischen Visa Waiver mit ESTA und einem USA-Visum
Ergänzend finden Sie in der nachfolgenden Übersicht die Länder, die aktuell für die Teilnahme am Visa Waiver Programm qualifiziert sind.